Firma, Unternehmen, Konzern und Betrieb – der begriffliche Unterschied
„Schöne
Firma, in der Sie da arbeiten!“ Ein Satz, den man so oder so ähnlich schon
häufiger gehört hat. Umgangssprachlich
sind die Begriffe Firma, Betrieb,
Unternehmen und Konzern Synonyme, jedenfalls wenn man den Angaben des Duden
Glauben schenken mag. Doch besteht, was viele nicht wissen, juristisch gesehen
ein Unterschied
zwischen jenen Begriffen. Wir klären auf...
Die Firma
bezeichnet nur den Namen,
unter dem Kaufleute ihre Geschäfte betreiben
und unter dem sie Unterschriften abgeben. Sie dient der Identifikation des
Unternehmensträgers und ist eine namensmäßige Bezeichnung.
Der Unternehmensträger
ist der rechtsfähige Inhaber
des Unternehmens, also laienhaft gesprochen
derjenige, dem das Unternehmen gehört. Bei einer Körperschaft,
bspw.
einer GmbH, ist die Gesellschaft selbst der Unternehmensträger.
Personengesellschafter hingegen werden von den Gesellschaftern getragen.
Das Unternehmen
wiederum
ist die Einheit von Gegenständen und Personal; das
Unternehmen ist anders als der Unternehmensträger nicht rechtsfähig.
Ein
Beispiel bis hierhin:
A und B möchten eine Gesellschaft gründen, um Smartphonehüllen herzustellen, zu
gravieren und zu verkaufen. Hierzu gründen sie eine OHG. Unternehmensträger
sind A und B. Nennen sie ihre OHG die „A & B“-OHG, lautet die Firma „‘A
& B‘-OHG“.
Der Betrieb
im arbeitsrechtlichen Sinne ist eine selbstständige organisatorische Einheit,
die der Erreichung eines bestimmten arbeitstechnischen Zweckes dient. Im
Beispiel könnte es einen Betrieb von zwei Mitarbeitern geben, die den
arbeitstechnischen Zweck verfolgen, die Website des Unternehmens zu
programmieren, zu gestalten und zu pflegen. Zugleich könnte es einen weiteren
Betrieb mit vier Mitarbeitern geben, der sich zur Aufgabe macht, nachhaltige Hüllen
zu produzieren, die kostengünstig hergestellt werden können.
Ein Konzern
ist der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen.
Beispielsweise kann in
einem Konzern, der Kraftfahrzeuge entwickelt, herstellt und vertreibt, eine
Muttergesellschaft existieren, der zwei weitere Tochtergesellschaften
angehören, eine, die Autos herstellt, und eine, die Kredite vergibt.
Exkurs:
Oft liest man, dass „das
Unternehmen der Eigentümer des Betriebes“ ist. Das ist äußerst ungenau. Genau
genommen ist keines der Substantive die richtige Bezeichnung.
(1) Der Begriff des Eigentümers passt nicht, denn er bezieht sich grundsätzlich nur auf Sachen, also körperliche Gegenstände (Bsp.: Ein Apfel, ein Smartphone), nicht aber auf unkörperliche Gegenstände (Bsp.: Eine Forderung); das sog. geistige Eigentum sei hier einmal ausgeklammert. Daher sollte insoweit vom Inhaber gesprochen werden.
(2) Auch der Begriff des Betriebes ist hier irreführend, da in einem Unternehmen mehrere Betriebe existieren können (dazu gleich mehr) und sich das Unternehmen überdies auch nicht in einem Zusammenschluss aus Betrieben erschöpft.
(3) Zuletzt ist Inhaber des Unternehmens nicht das Unternehmen, sondern der Unternehmensträger.
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